Hinweise/Rechtliche Grundlagen zur Umsiedlung und Bekämpfung
Sowohl aus naturschutzfachlichen Gründen als auch im Sinne des Umweltschutzes sollte eine Umsiedlung oder Bekämpfung von Wespennestern stets nur dort durchgeführt werden wo dies auch wirklich erforderlich ist.
So erfüllen Wespen und Hornissen nicht nur eine wichtige Funktion im Naturhaushalt sondern sind bei genauerer Kenntnis Ihrer Verhaltensweise und Biologie häufig gar nicht so problematisch wie zunächst gedacht. Hier hilft das erste Kontaktgespräch. Hierbei wird geklärt, inwieweit entsprechender Handlungsbedarf (Bekämpfung/Umsiedlung) vor Ort besteht.
Im Zusammenhang mit der Umsiedlung und Bekämpfung von Hornissen- und Wespennestern sei auf folgende rechtliche Aspekte verwiesen:
Bei der Hornisse (einschließlich aller Arten von Bienen und Hummeln) handelt es sich um eine besonders geschützte Tierart.
Gemäß den entsprechenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist sowohl für die Bekämpfung als auch für die Umsiedlung eines Hornissenvolkes zunächst eine artenschutzrechtliche Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde der jeweiligen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (bei kreisfreien Städten) einzuholen (Diese Befreiung kann bei den Mitarbeiter/innen der Unteren Naturschutzbehörden in der Regel telefonisch beantragt werden).
Unter den folgenden Links gelangen Sie direkt zu den entsprechenden Internetportalen und zuständigen Ansprechpartnern bei der jeweiligen Kreis- bzw. Stadtverwaltung:
Serviceportal Kreis Coesfeld
Serviceportal Kreis Warendorf
Serviceportal Stadt Hamm
Artenschutz Stadt Münster
Alle übrigen Wespenarten (z. B. Gemeine Wespe und Deutsche Wespe) unterliegen den sogenannten „allgemeinen Regelungen“ des Artenschutzes (Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 1 Nr. 1-3). Demnach ist es verboten, diese ohne vernünftigen Grund zu fangen oder zu töten. Sofern ein vernünftiger Grund (z. B. Gefährdung von Menschen, insbes. Kindern) vorliegt, kann ein Wespennest allerdings ohne gesonderte Befreiung entfernt werden.
Hornisse
Foto: Peter Kraayvanger Pixabay
Wespe
Foto: Ralf Groß-Heitfeld